(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Darkcrown GmbH i.G., Himmelmoorchaussee 17, 25451 Quickborn (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Recruiting- und Personalvermittlungsdienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen).
(1) Der Auftragnehmer erbringt Recruiting-Dienstleistungen für inhabergeführte Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche. Die Leistungen umfassen insbesondere:
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung dort ist maßgeblich.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte zu vergeben, sofern dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird und der Datenschutz gewährleistet ist.
(4) Erfolgsgarantien für die Besetzung von Stellen werden ausdrücklich nicht übernommen. Der Auftragnehmer schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung (Dienstvertrag), nicht einen bestimmten Erfolg (Werkvertrag).
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, hat der Auftragnehmer das Recht, vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern. Mehrkosten, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, vorgeschlagene Kandidaten fair und diskriminierungsfrei zu behandeln und alle einschlägigen Arbeitsrechtsvorschriften einzuhalten.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils individuell vereinbarten Auftragsbestätigung oder dem Dienstleistungsvertrag. Es gelten die dort festgelegten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen des Auftragnehmers sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen sowie eine Pauschale für den Verzugsschaden gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen, sofern im individuellen Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit aus den Umständen erkennbar ist.
(2) Kandidatendaten werden ausschließlich zum Zweck der Vermittlung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber verarbeitet. Die Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person ist unzulässig.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und ist zeitlich unbeschränkt.
(4) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind, ohne dass eine Partei die Geheimhaltung verletzt hat, oder die einer Partei nachweislich bereits bekannt waren.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die im betreffenden Vertragsjahr vom Auftraggeber gezahlte Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, insbesondere für:
(4) Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers und von Kandidaten. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter darkcrown.de/datenschutz.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers (Quickborn). Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber rechtzeitig, mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten, in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung besonders hingewiesen.
Stand: Mai 2025